Stand: 18.12.2024
1. Allgemeines
Insofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Freeride Skischool Saalbach unsere AGB. Davon umfasst sind Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Skilaufes, sowie das Führen und Begleiten bei Skilauf, Skitouren, Freeriden, und Ausbildung in Lawinen- und Schneekunde.
2. Vertragsabschluss
Reservierungen für Privat- und Freeridekurse können telefonisch oder per Internet durchgeführt werden. Reservierungen gelten erst nach schriftlicher oder mündlicher Bestätigung als fest gebucht.
Anmeldeschluss ist 18 Uhr am jeweiligen Vorabend. Bei Camp-Veranstaltungen ist der Anmeldeschluss 14 Tage vor dem jeweiligen Camp. Alle von der Freeride Skischool Saalbach genannten Preise sind in Euro ausgewiesen. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.
3. Zahlungsbedingungen
Die Freeride Skischool Saalbach verrechnet gemäß §6(1)Z.27 keine MwSt.. Soweit nicht Gegenteiliges vereinbart wurde, ist für Verträge, die telefonisch oder schriftlich vereinbart wurden, eine Anzahlung von 50 % auf den Gesamtwert innerhalb von 7 Tagen zu tätigen. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach erbrachter Leistung seitens Freeride Skischool Saalbach und ist direkt im Büro oder beim Skiführer/Skilehrer zu bezahlen.
Bei Camp–Veranstaltungen ist die Zahlung des Gesamtwertes innerhalb von 7 Tagen erforderlich.
4. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der Vertragspartner hat vor Antritt der Tour den Skiführer/Skilehrer von der Freeride Skischool Saalbach über seine Fähigkeiten und Erfahrungen (besonders beim Skilauf, Freeride und Skitour) aufzuklären, sowie eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung zu verwenden, die von einem Fachbetrieb auf Funktion und Sicherheit überprüft worden ist (gilt insbesondere für Skibindungen). Auch hat der Vertragspartner vor Antritt der Tour den Skiführer/Skilehrer von der Freeride Skischool Saalbach über seine körperlichen Fähigkeiten, seinen gesundheitlichen Zustand und allfällige Leiden umfassend aufzuklären. Bei Gruppenkursen erfolgt die Einteilung durch die Freeride Skischool Saalbach. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Teilnehmer das zu akzeptieren. Andernfalls ist die Freeride Skischool Saalbach zur Vertragsauflösung berechtigt. Der Vertragspartner hat die Anweisungen des Skiführers/Skilehrers zu befolgen. Das Missachten einer Weisung berechtigt die Freeride Skischool Saalbach zu umgehender Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Veranstaltungen von der Freeride Skischool Saalbach unter Alkohol- und Drogeneinfluss berechtigt die Freeride Skischool Saalbach zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.
5. Haftungsbestimmungen
Die Freeride Skischool Saalbach tritt als Veranstalter von Skischulaktivitäten, Freeride- und Skitouren auf, sowie als Vermittler von selbstständigen konzessionierten Berg- und Skiführern. Bei vermittelten Touren an selbstständige Berg- und Skiführer, selbstständigen Skilehrer die auf eigene Rechnung arbeiten, wird keine Haftung übernommen. Diese sind im Besitz von eigenen Haftpflichtversicherungen. Die Freeride Skischool Saalbach haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Tätigkeit von der Freeride Skischool Saalbach in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht. Es ist den Anweisungen unserer Skiführer/Skilehrer unbedingt und genauestens Folge zu leisten. Eine Verletzungsgefahr kann trotz sorgfältigster Planung unsererseits nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jeder Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass immer ein Restrisiko einer Verletzung bleibt, wofür wir keine Haftung übernehmen.
6. Gewährleistung
Reklamationen sind vom Vertragspartner unverzüglich der Freeride Skischool Saalbach mitzuteilen, damit für Abhilfe gesorgt werden kann. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen die Freeride Skischool Saalbach sind spätestens 1 Woche nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
7. Rücktritt
Für Privatkurse gilt, dass ein Rücktritt bis 1 Monat vor der Veranstaltung ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. 10 Tagen und bis spätestens 17.00 Uhr des Vortages ist die Freeride Skischool Saalbach berechtigt, 80% der Gebühr zu verrechnen. Erfolgt die Stornierung jedoch zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Freeride Skischool Saalbach berechtigt, den vollen Tagessatz bzw. den vereinbarten Tarif zu verrechnen.
Bei vorgebuchten Camps ist eine Stornierung bis 21 Tage vor dem jeweiligen Camp ohne Stornogebühr möglich. Ab 20 Tagen und bis spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Camp ist die Freeride Skischool Saalbach berechtigt, 80% der Gebühr zu verrechnen. Ab 13 Tagen vor dem jeweiligen Camp ist die Freeride Skischool Saalbach berechtigt, die volle Camp Gebühr zu verrechnen. Ausgenommen sind Teilnehmer, die durch eine ärztliche Bestätigung ihre Unfähigkeit, an einem Camp teilzunehmen, belegen können.
Wenn durch Wetter- oder Lawinenverhältnisse eine Durchführung der Tour aus Sicherheitsgründen nicht gewährleistet werden kann, behält sich die Freeride Skischool Saalbach das Recht vor, eine Tour zu verschieben, alternative Angebote zu offerieren oder abzusagen. Lediglich im Falle einer Absage durch die Freeride Skischool Saalbach besteht die Verpflichtung seitens der Freeride Skischool Saalbach das geleistete Entgelt zu retournieren. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Vertragspartner nicht zu.
8. Erfüllungsort
Gesamtes Skigebiet Saalbach Hinterglemm Leogang Fieberbrunn
9. Gerichtstand
Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das am Firmensitz von der Freeride Skischool Saalbach sachlich zuständige Gericht zuständig.
10. Rechtswahl
Es gilt das österreichische Recht. Das CISG ist ausgeschlossen.
11. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.
12. Bildmaterial
Fotos und Videos, die während der Tour vom Bergführer gemacht werden, können für öffentliche Zwecke (Werbung, Internet, usw.) verwendet werden. Daher bitten wir die Teilnehmer um Bekanntgabe bei möglicher Verletzung der Privatsphäre.